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Elternbeteiligung

Zum Schuljahresbeginn der 1. und 3. Klasse finden Elternvertreterwahlen statt. Eltern können sich zur Elternvertreterin/zum Elternvertreter wählen lassen; auch die Übernahme der Klassenkassenverwaltung ist möglich.

Als gewählte Elternvertreter/-innen sind Eltern auch Mitglied des Schulelternbeirates, deren gewählte Vertreter/-innen an den Schul- und an den Fachkonferenzen teilnehmen. Zudem nimmt der gewählte Vorstand des Schulelternbeirates an regelmäßigen Treffen mit der Schulleitung teil.

Darüber hinaus können sich alle Eltern als Begleitung für Ausflüge oder Klassenfahrten und als Helfer an Projekttagen und Festen engagieren.